Eine maßgeschneiderte Entwicklung ist nahezu unmöglich, ohne dem Entwickler vertrauliche Informationen (CII) zu überlassen. Andernfalls ist sie ja gar nicht maßgeschneidert.
Je größer der Auftraggeber, desto schwieriger ist es, die Bedingungen der Geheimhaltungsvereinbarung zu verhandeln. Ein standardvertrag wird mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100 % überflüssig sein.
In der Folge erhält man zusammen mit dem minimalen Informationsumfang, der für die Arbeit erforderlich ist, eine Vielzahl von Verpflichtungen – diese Informationen wie die eigenen über viele Jahre hinweg zu verwahren und zu schützen, selbst nach Beendigung der Vereinbarung. Außerdem müssen Aufzeichnungen geführt, die Lagerung organisiert und mögliche Verluste kompensiert werden. Der aufdeckenden Partei muss die Möglichkeit eines Audits gewährt werden. Man muss mehrmillionenschwere Strafen allein für die Offenlegung zahlen. Gott weiß, was noch. Das ist schließlich ein Standardformular, es wurde vom Vorstand genehmigt, Änderungen sind nicht möglich.
Um in der Lage zu sein, unbesorgt zu arbeiten, muss der Umfang der Verpflichtungen so klar wie möglich sein. Diese einfache Wahrheit kann durch einige Bedingungen verwirklicht werden.
- Hinweis, dass die NDA für ein bestimmtes Projekt gilt. Die Versuchung, sie auf alle bestehenden und künftigen Projekte auszudehnen, ist groß, weshalb es oft unnötig erscheint, zusätzliche Vereinbarungen zu unterschreiben. Doch je geringer der Umfang, desto weniger Ressourcen werden für die Aufbewahrung benötigt, weniger Personen haben Zugang, und das Risiko einer Offenlegung sinkt.
- Vertrauliche Informationen müssen ausschließlich schriftlich und mit dem Vermerk „vertraulich“ gekennzeichnet sein. Dies ermöglicht ein klares Verständnis darüber, ob der Vertraulichkeitsmodus auf bestimmte Informationen zutrifft oder nicht. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die Informationen entsprechend zu kennzeichnen. Formulierungen wie „beliebige Informationen“ sollten vermieden werden.
- Nicht alle KI-Daten können zurückgegeben oder vernichtet werden. Die "Residual-Klausel" wird in den Standard-NDA von Unternehmen wie Microsoft verwendet. Sie sichert das Recht auf Daten, die aus dem Zugang zu KI resultieren und außerhalb physischer Speicher existieren (zum Beispiel im Gedächtnis einer Person, die Zugang zur KI hatte), einschließlich Ideen, Prinzipien und Methoden. Keine der Parteien hat das Recht, die Nutzung von "Residual-Informationen" durch solche Personen einzuschränken oder zu verbieten, noch kann eine Gebühr für deren Nutzung erhoben werden. Diese Bedingung gilt nicht für Objekte des Patent- und Urheberrechts, die rechtmäßig der offengelegenden Partei gehören.
- Personenbezogene Daten – vergessen Sie nicht, die Verpflichtung der offengelegenden Partei hinzuzufügen, die Zustimmung des Betroffenen zur Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an die empfangende Partei einzuholen und diese Zustimmung auf Anfrage der empfangenden Partei vorzulegen (zum Beispiel im Falle einer Prüfung). Zudem sollte der Betroffene informiert werden, dass seine Daten an Dritte weitergegeben wurden (besonders relevant für europäische Bürger).
- Recht auf vorzeitige Rückgabe von KI. Wenn wir etwas Unnötiges erhalten (zum Beispiel Überflüssiges oder etwas, das überhaupt nicht zum Projekt gehört), zögern wir nicht, die KI an ihren Besitzer (das materielle Medium) zurückzugeben oder die Vernichtung zu melden (falls es nichts zurückzugeben gibt).
- Es gibt keine doppelte oder dreifache Verantwortung für denselben Verstoß. Ein zufälliger Datenleck kann nicht als Mittel zur Bereicherung einer der Parteien genutzt werden. Wir beschränken uns auf den direkt nachweisbaren Schaden (nicht auf Verluste, was Schaden plus entgangenen Gewinn bedeutet) in einem Rahmen von 30-70% der Projektkosten.
Jede dieser Bedingungen ist logisch und schützt auch den Auftraggeber – je weniger KI er offenbart, desto geringer ist das Risiko eines Lecks. Keine Überflüssigkeiten, klare Verpflichtungen. Schützen Sie sich und Ihre vertraulichen Informationen.
Quelle: habr.com
