Wenn Sie einen Mitarbeiter entlassen, gehen Sie äußerst höflich vor und stellen Sie sicher, dass alle seine Anforderungen erfüllt sind. Geben Sie ihm Empfehlungen und eine Abfindung. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um einen Programmierer, Systemadministrator oder jemanden aus der DevOps-Abteilung handelt. Fehler seitens des Arbeitgebers können teuer werden.
In der britischen Stadt Reading gegen den 36-jährigen Steffan Needham (auf dem Foto). Nach neun Tagen Verhandlung erhielt der ehemalige IT-Mitarbeiter eines lokalen Unternehmens eine zweijährige Haftstrafe.
Steffan Needham arbeitete nur vier Wochen für das Unternehmen für digitales Marketing und Software namens Voova, bevor er entlassen wurde. Der Mann ließ sich nicht lange bitten. Unmittelbar nach seiner Entlassung am 17. und 18. Mai 2016 nutzte er die Zugangsdaten eines Kollegen, meldete sich bei Amazon Web Services (AWS) an und löschte 23 Instanzen seines ehemaligen Arbeitgebers.
Nidham hat sich nicht schuldig bekannt. Gegen ihn wurden zwei Anklagen erhoben: unbefugter Zugang zu Computersystemen und unbefugte Änderung von Computerdaten. In beiden Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Computer Misuse Act. Das Gericht fällte im Januar ein Schuldspruch.
Wie die Polizei berichtet, hat der ehemalige Arbeitgeber des Mitarbeiters aufgrund dessen destruktiven Verhaltens große Verträge mit Transportunternehmen verloren. Der gesamte Schaden wird auf etwa 500.000 £ (ca. 700.000 $ zum damaligen Kurs) geschätzt. Berichten zufolge konnte die Firma die gelöschten Daten nicht wiederherstellen.
Die Suche nach dem Straftäter dauerte Monate. Schließlich wurde Nidham im März 2017 entdeckt und verhaftet, als er bereits als DevOps-Engineer in einem Unternehmen in Manchester arbeitete.
Im Verlauf des Gerichtsverfahrens stimmten Sicherheitsexperten zu, dass das Unternehmen Voova bessere Sicherheitsmaßnahmen hätte ergreifen können. Zum Beispiel hätte die Implementierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) es Nidham erheblich erschwert, in sein AWS-Konto einzuloggen.
Quelle: habr.com
