Das Unternehmen Google ĂŒber die Aufhebung der Ănderung, die mit dem Ăbergang zu strengeren Cookie-ĂbertragungsbeschrĂ€nkungen zwischen Websites, die HTTPS nicht verwenden, verbunden ist. Ab Februar wurde diese Ănderung schrittweise den Nutzern bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass, obwohl die meisten Websites an die genannten BeschrĂ€nkungen angepasst wurden, die Firma Google aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie beschlossen hat, die neuen BeschrĂ€nkungen, die potenziell die StabilitĂ€t der Nutzung von Websites, die wesentliche Dienstleistungen wie Bankdienste, Online-Produkte, staatliche Dienste und medizinische Dienste anbieten, beeintrĂ€chtigen könnten, vorerst nicht anzuwenden.
Die vorgenommenen EinschrĂ€nkungen verbieten die Verarbeitung von Drittanbieter-Cookies fĂŒr nicht-HTTPS-Anfragen, die bei Aufrufen von Websites gesetzt werden, die sich von der aktuellen Domain unterscheiden. Solche Cookies werden verwendet, um die Bewegungen eines Benutzers zwischen Websites in den Codes von Werbenetzwerken, sozialen Medien-Widgets und Web-Analysetools zu verfolgen. Erinnern wir uns, dass zur Steuerung der Cookie-Ăbertragung der im Set-Cookie-Header angegebene SameSite-Attribut verwendet wird, das standardmĂ€Ăig auf âSameSite=Laxâ gesetzt wurde, was die Ăbertragung von Cookies fĂŒr Cross-Site-Subanfragen wie das Abrufen von Bildern oder das Laden von Inhalten ĂŒber ein iframe von einer anderen Website einschrĂ€nkt.
Quelle: opennet.ru
