Die allgemeine Abstimmung der Entwickler über die Verwendung großer Sprachmodelle und KI-Tools bei der Entwicklung des Distributionspakets wurde angekündigt. Die Stimmabgabe erfolgt bis zum 28. August. Etwa tausend Entwickler, die an der Betreuung von Paketen und der Wartung der Debian-Infrastruktur beteiligt sind, haben das Stimmrecht.
Im Verlauf der Diskussion der ursprünglich zur Abstimmung vorgeschlagenen zwei Optionen wurde die endgültige Liste auf 8 Punkte erweitert:
- Die Verwendung von KI-Tools bei der Arbeit an Paketen, die von Debian-Projekten, Webressourcen, Übersetzungen, Dokumentationen und offiziellen Mitteilungen entwickelt werden, ist untersagt. Das Verbot gilt nicht für upstream-Projekte, die KI nutzen, die Bereitstellung von KI-bezogenen Paketen und die Annahme von in upstream-Projekten mit KI erstellten Patches.
- Die Verwendung von KI unter der Bedingung, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie die ausdrückliche Information über den Einsatz von KI, die vollständige Verantwortung der Beteiligten für den durch KI geleisteten Beitrag und die Anwendung von KI-Tools unter Bedingungen, die keine Einschränkungen auferlegen.
- Der Verzicht auf KI so weit wie möglich aus ethischen, ökologischen und sozialen Gründen. Fehlermeldungen und E-Mails in Mailinglisten sollten nur von Menschen verfasst werden. Jede Verwendung von KI im Arbeitsprozess muss offengelegt werden. Betreuer haben nach eigenem Ermessen das Recht, die Verwendung von KI zur Vorbereitung von Patches in den von ihnen verantworteten Subsystemen zu untersagen. Ein Verstoß gegen die KI-Anwendungsregeln wird als Verstoß gegen den Verhaltenskodex gewertet.
- Die Zulässigkeit des Einsatzes von KI bei der Durchführung spezifischer Arbeiten für Debian, unter der Bedingung der Kennzeichnung der Verwendung von KI, der Übernahme der vollen Verantwortung für den Code, des Verständnisses des Wesens der Änderung und des Verbots der Verarbeitung von vertraulichen Daten in Cloud-KI-Diensten.
- Verantwortungsvolle Verwendung von generativer KI — die Anwendung von KI wird nicht genehmigt, aber auch nicht verboten, und der durch KI erzeugte Code unterliegt denselben Qualitätsstandards und Lizenzanforderungen wie handgeschriebener Code. Die Offenlegung der Verwendung von KI wird gefördert, ist jedoch nicht obligatorisch. Die Verwendung externer KI-Dienste zur Bearbeitung unter Verwendung von privaten Schlüsseln oder zur Analyse noch nicht öffentlich bekannt gegebener Schwachstellen ist untersagt.
- Vorsichtiger Umgang mit KI unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken und der Empfehlung, die Anwendung von KI in Situationen zu vermeiden, in denen darauf verzichtet werden kann. Nutzung bereits bestehender Qualitätsstandards und Verantwortung für den Code, der von den ursprünglichen Entwicklern übertragen wurde. Begleitpersonen sind befugt, Änderungen, die durch KI erstellt wurden, nach eigenem Ermessen abzulehnen. Empfehlung zur Offenlegung von Informationen über den Einsatz von KI. Verbot der Verarbeitung vertraulicher Daten in cloudbasierten KI-Diensten.
- Verbot der Nutzung von Ergebnissen, die durch KI generiert werden, in übermittelten Patches, Fehlerberichten und Dokumentationen. Zulässigkeit der Verwendung von KI als unterstützendes Werkzeug zur Codeanalyse und Forschung, wenn das Endergebnis von einem Menschen erstellt wird und den Projektregeln entspricht.
- Ablehnung der Anwendung von KI ohne striktes Verbot aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Förderung des Verzichts auf KI-Tools zugunsten manueller Arbeit. Freiwillige Offenlegung der Fakten über den Einsatz von KI.
Quelle: opennet.ru
