Google hat im Rechtsstreit mit Oracle ĂŒber Java und Android gewonnen.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Entscheidung in dem seit 2010 laufenden Rechtsstreit "Oracle gegen Google" getroffen, der die Nutzung der Java-API auf der Android-Plattform betrifft. Das Höchstgericht stellte sich auf die Seite von Google und entschied, dass die Nutzung der Java-API als fair use anzusehen ist.

Das Gericht stimmte zu, dass Google mit dem Ziel arbeitete, ein anderes System zu schaffen, das auf die Lösungen fĂŒr ein anderes Rechnungsumfeld (Smartphones) ausgerichtet war. Die Entwicklung der Android-Plattform half, dieses Ziel zu erreichen und populĂ€r zu machen. Die Geschichte zeigt, dass es verschiedene Wege gibt, wie die erneute Implementierung von Schnittstellen die Weiterentwicklung von Software fördern kann. Googles Absichten zielten darauf ab, einen solchen kreativen Fortschritt zu erreichen, dessen Erhalt das Hauptziel des Urheberrechts ist.

Die Google GmbH hat etwa 11.500 Zeilen aus der Beschreibung von API-Strukturen ĂŒbernommen, was lediglich 0,4 % der gesamten API-Implementierung von 2,86 Millionen Zeilen ausmacht. Angesichts des Umfangs und der Bedeutung des verwendeten Code-Ausschnitts wurden diese 11.500 Zeilen von dem Gericht als ein kleiner Teil eines deutlich grĂ¶ĂŸeren Ganzen betrachtet. Innerhalb der Programmierschnittstelle sind die kopierten Zeilen untrennbar mit anderem Code (der nicht zu Oracle gehört) verbunden, den Programmierer nutzen. Google hat den fraglichen Code-Ausschnitt nicht wegen seiner Perfektion oder funktionalen Vorteile kopiert, sondern weil er es den Programmierern ermöglichte, ihre vorhandenen FĂ€higkeiten in einer neuen Rechenumgebung fĂŒr Smartphones einzusetzen.

Es sei daran erinnert, dass ein Richter mit Programmiererfahrung im Jahr 2012 der Position von Google zustimmte und entschied, dass die Namensraum-API ein Teil der Kommando-Struktur ist – einer Gruppe von Zeichen, die mit einer bestimmten Funktion verbunden sind. Ein solches Kommando-Set wird nach dem Urheberrecht als nicht urheberrechtlich geschĂŒtzt angesehen, da die Wiederholung der Kommando-Struktur eine notwendige Bedingung fĂŒr die GewĂ€hrleistung von KompatibilitĂ€t und PortabilitĂ€t ist. Daher spielt die IdentitĂ€t von Zeichen mit Deklarationen und Headerbeschreibungen von Methoden keine Rolle – um eine Ă€hnliche FunktionalitĂ€t zu realisieren, mĂŒssen die Namen der Funktionen der API ĂŒbereinstimmen, auch wenn die FunktionalitĂ€t selbst anders umgesetzt ist. Da es nur einen Weg gibt, eine Idee oder Funktion auszudrĂŒcken, ist jeder frei, identische Deklarationen zu verwenden, und niemand kann solche AusdrĂŒcke monopolisieren.

Das Unternehmen Oracle hat Berufung eingelegt und vor dem Bundesberufungsgericht der USA den Widerruf eines Urteils erreicht – das Berufungsgericht erkannte an, dass die Java API geistiges Eigentum von Oracle ist. Daraufhin Ă€nderte Google seine Strategie und versuchte zu beweisen, dass die Implementierung der Java API in der Android-Plattform als faire Nutzung gilt, und dieser Versuch war erfolgreich. Googles Position war, dass die Erstellung tragbarer Software keine Lizenz fĂŒr die API erfordert und die Wiederholung der API zur Schaffung kompatibler funktionaler Äquivalente als "faire Nutzung" betrachtet werden kann. Nach Ansicht von Google wĂŒrde die Einordnung der API als geistiges Eigentum negative Auswirkungen auf die Branche haben, da sie die Entwicklung von Innovationen untergrĂ€bt und die Schaffung kompatibler funktionaler Äquivalente von Softwareplattformen zu rechtlichen Auseinandersetzungen fĂŒhren könnte.

Oracle hat zum zweiten Mal Berufung eingelegt, und erneut wurde der Fall zugunsten des Unternehmens ĂŒberprĂŒft. Das Gericht entschied, dass das Prinzip der „guten Nutzung“ nicht auf Android anwendbar ist, da diese Plattform von Google mit eigennĂŒtzigen Zielen entwickelt wird, die nicht durch den direkten Verkauf von Software, sondern durch die Kontrolle ĂŒber begleitende Dienstleistungen und Werbung umgesetzt werden. Dabei behĂ€lt Google die Kontrolle ĂŒber die Nutzer mittels einer proprietĂ€ren API fĂŒr die Interaktion mit seinen Diensten, die nicht zur Erstellung funktionaler Alternativen verwendet werden darf, d.h. die Nutzung der Java-API ist nicht auf nichtkommerzielle Anwendungen beschrĂ€nkt. Als Reaktion darauf hat Google einen Antrag beim Obersten Gerichtshof eingereicht, und der Oberste Gerichtshof der USA nahm die PrĂŒfung der Frage zurĂŒck, ob Programmierschnittstellen (APIs) zum geistigen Eigentum gehören, und fĂ€llte eine endgĂŒltige Entscheidung zugunsten von Google.

Quelle: opennet.ru

Kaufen Sie zuverlĂ€ssiges Hosting fĂŒr Websites mit DDoS-Schutz, VPS VDS-Servern đŸ”„ Kaufen Sie zuverlĂ€ssiges Hosting fĂŒr Websites mit DDoS-Schutz, VPS VDS-Servern | ProHoster