Das Unternehmen Quad9 hat das Gerichtsurteil über die Berufung veröffentlicht, die gegen die gerichtliche Anordnung zur Sperrung von Piratenseiten auf den öffentlichen DNS-Resolvern von Quad9 eingereicht wurde. Das Gericht hat die Berufung abgewiesen und den Antrag auf Aussetzung des bereits verhängten gerichtlichen Verbots, das aufgrund einer Klage des Unternehmens Sony Music erlassen wurde, nicht unterstützt. Vertreter von Quad9 erklärten, dass sie nicht aufgeben werden und versuchen, das Urteil vor dem Obergericht anzufechten, sowie eine Berufung im Interesse anderer Nutzer und Organisationen einlegen werden, die von solchen Sperrungen betroffen sein könnten.
Wir erinnern daran, dass die Firma Sony Music in Deutschland eine Entscheidung zur Sperrung erzielt hat von Domainnamen, die beim Verbreiten von Musik-Content, der das Urheberrecht verletzt, ertappt wurden. Die Sperrung wurde angeordnet auf Servern Der DNS-Dienst Quad9, der unter anderem den öffentlichen DNS-Resolver „9.9.9.9“ sowie die Dienste „DNS over HTTPS“ („dns.quad9.net/dns-query/“) und „DNS over TLS“ („dns.quad9.net“) betreibt. Die Anordnung zur Sperrung wurde getroffen, obwohl kein direkter Zusammenhang zwischen der gemeinnützigen Organisation Quad9 und den gesperrten Websites sowie den Systemen, die derartige Inhalte verbreiten, besteht. Dies geschah allein aufgrund der Tatsache, dass die Namensauflösung von Piratenseiten über DNS eine Verletzung der Urheberrechte von Sony begünstigt.
Quad9 hält die Forderung nach Sperrungen für unrechtmäßig, da die Domains und Informationen, die von Quad9 verarbeitet werden, nicht gegen die Urheberrechte von Sony Music verstoßen. Auf den Servern von Quad9 befinden sich keine Daten, die Urheberrechte verletzen. Quad9 trägt keine direkte Verantwortung für das piraterechte Verhalten anderer und hat keine Geschäftsbeziehungen mit Verbreitern von Raubkopien. Nach Auffassung von Quad9 sollte es nicht möglich sein, dass Unternehmen die Betreiber von Netzwerk-Infrastrukturen zur Zensur von Websites zwingen.
Die Position von Sony Music ist, dass Quad9 bereits in seinem Produkt die Blockierung von Domains anbietet, die Malware verbreiten und im Phishing verdächtigt sind. Quad9 fördert die Blockierung problematischer Websites als ein Attribut des Dienstes und sollte daher auch Piratenseiten blockieren, da dies eine Form von rechtswidrigem Inhalt darstellt. Bei Nichteinhaltung der Blockierungsanforderung droht der Organisation Quad9 eine Geldstrafe von 250.000 Euro.
Obwohl die Blockierung von Links zu urheberrechtswidrigem Inhalt in Suchmaschinen bereits seit langem von Rechteinhabern praktiziert wird, betrachten die Vertreter von Quad9 die Verlagerung dieser Blockierungen auf Drittanbieter-DNS-Dienste als ein gefährliches Präzedenz, das weitreichende Folgen haben könnte (der nächste Schritt könnte die Forderung nach der Integration von Blockierungen für Piratenseiten in Browser, Betriebssysteme, Antiviren-Software, Firewalls und andere Systeme sein, die den Zugriff auf Informationen beeinflussen können). Das Interesse der Rechteinhaber, DNS-Server zur Umsetzung von Blockierungen zu zwingen, ergibt sich daraus, dass diese Dienste von Nutzern verwendet werden, um die von Anbietern, die Teil der Koalition „Clearing Body for Copyright on the Internet“ sind, implementierten DNS-Filter für urheberrechtswidrigen Inhalt zu umgehen.
Quelle: opennet.ru
