Das Gericht erlaubte nicht zertifizierte Ausrüstung für das „Yarovaya-Paket“

Das Schiedsgericht der Region Krasnodar lehnte es ab, den Internetprovider aus Yeysk, Firma Svyaz LLC, anzufechten, um die Anordnung der Roskomnadzor-Verwaltung für den Südlichen Föderationskreis zur Beseitigung von Verstößen anzufechten, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht. Wie das Ministerium feststellte, erfülle der Kläger die Anforderungen an die Einführung technischer Mittel zur operativen Ermittlungsmaßnahme (SORM) nicht, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Das Gesetz „Über Kommunikation“ verbietet direkt die Installation nicht zertifizierter Geräte, betont Sergei Suboch. Das Gericht wies darauf hin, dass das Fehlen einer Zertifizierung keine Grundlage für eine Haftungsbefreiung darstellt, da Telekommunikationsbetreiber vor Erhalt von Zertifikaten die Anforderungen der Satzung zum „Jarowaja-Gesetz“ mit Hilfe von Prototypen erfüllen können, vorbehaltlich der Anforderungen von der FSB.

Source: linux.org.ru

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