An die Staatsduma
Das Dokument stellt das Konzept eines „digitalen Profils“ vor. Darunter versteht man eine Reihe von „Informationen über Bürger und juristische Personen, die in den Informationssystemen staatlicher Stellen, lokaler Regierungen und Organisationen, die bestimmte öffentliche Befugnisse gemäß Bundesgesetzen ausüben, sowie in einem einheitlichen Identifikations- und Authentifizierungssystem enthalten sind.“
Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung einer digitalen Profilinfrastruktur vor. Es wird den Informationsaustausch in elektronischer Form zwischen Einzelpersonen, Organisationen, Regierungsbehörden und lokalen Regierungen ermöglichen.
Ein digitales Profil wird es unter anderem ermöglichen, Anfragen für staatliche und kommunale Dienstleistungen zu generieren sowie natürliche und juristische Personen zu identifizieren und zu authentifizieren.
Darüber hinaus definiert der neue Gesetzentwurf Anforderungen an die Identifizierung und Authentifizierung von Bürgern.
Source: 3dnews.ru