Quad9 hat die Berufung im Fall gegen die Zwangsmaßnahme, DNS-Dienste zur Blockierung von urheberrechtlich geschütztem Inhalt zu zwingen, verloren.
Die Firma Quad9 hat eine gerichtliche Entscheidung bezüglich des Einspruchs veröffentlicht, der gegen die gerichtliche Anordnung zur Blockierung von Piratenseiten auf der Ebene der öffentlichen DNS-Resolver von Quad9 eingelegt wurde. Das Gericht hat den Einspruch abgelehnt und den Antrag auf Aussetzung der einstweiligen Anordnung, die zuvor im Fall eingereicht wurde, das von Sony Music initiiert wurde, nicht unterstützt. Vertreter von Quad9 erklärten, dass sie nicht aufhören werden und versuchen werden, die Entscheidung vor Gericht anzufechten […]
